Gute Nachricht für die Besitzer eines Mercedes GLE!
Laut Oberstaatsanwaltschaft Mainz entbindet das 2,2t schwere Fahrzeug im Falle eines Unfalls von der Schuld! Bei einem Unfall 2022 in der Nähe des Mainzer Bahnhofs war ein 3 Jahre altes Mädchen vom 63 Jahre alten Fahrer des SUV überrollt worden.
Beim Rechtsabbiegen haben Fußgänger*innen Vorrang, sofern kein weiteres Verkehrszeichen diesen Vorrang beschränkt. Das Mädchen querte mit ihrem Laufrad die Straße bei für sie grüner Ampel. Trotz ebenfalls grünem Lichtzeichen hätte der Mercedes-Fahrer den Vorrang des Mädchens beachten müssen.
Nun aber stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen mangelnder Aussicht auf Verurteilung ein. Dem SUV-Fahrer sei eine Schuld nicht nachzuweisen, der Unfall sei schlicht nicht zu vermeiden gewesen.
Der Grund für die Unvermeidbarkeit des Unfalls lässt sich relativ leicht illustrieren: Der Fahrer dieses Fahrzeuges kann ein Kind auf einem Laufrad nicht sehen und ist damit von der Schuld entbunden.
Die Konsequenz der von der Staatsanwaltschaft beauftragten umfassenden Gutachten liegt eigentlich klar auf der Hand: ein Fahrzeug von dem in sachgemäßem, regelkonformem Betrieb eine tödliche Gefahr für andere Menschen ausgeht kann eben nicht auf öffentlichen Straßen betrieben werden.
Aber dieser Schluss unterschlägt natürlich, dass der SUV, der kleine Kinder überrollt ein höheres Rechtsgut verteidigt: den Fließverkehr: Der "tragische Tod" eines einzelnen Kindes schreckt andere Menschen davor ab sich unnötig im öffentlichen Straßenraum aufzuhalten.
Da Auto hätte ein sogenanntes aktives Notbremssystem haben müssen. Warum hat das nicht funktioniert, das ist doch genau wegen solchen Situationen eingeführt worden? Und ist der 6 Jahre ältere Herr (als ich) doch nicht mehr so fit beim Lenken?
Aber, aber. Es sind doch bloß ein paar Kinder jedes Jahr. Statistisch fällt das kaum ins Gewicht - wichtiger ist doch die Freiheit, im STAU™ bequem zu sitzen!
Vielleicht muss das KBA mal damit beginnen, geltende Gesetze anzuwenden. §56 StVZO sagt: KFZ müssen ... Spiegel oder andere Einrichtungen ... haben, ... dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug ... alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Schuld ist hier im Sinne von Strafrecht zu definieren. Zivilrechtlich haftet der Autofahrer im vollen Umfang und sein Wissen einen Menschen getötet zu haben wird ihn sein Leben lang belasten.
Ich finde, dass für SUV eine gesonderte Führerscheinklasse eingeführt wird.
Man sieht oft schon auf Parkplätzen, dass die Fahrer dieser Monster mit der Größe ihres Fahrzeugs völlig überfordert sind.
Müsste so ein Fahrzeug dann nicht eigentlich als LKW eingestuft, mit entsprechenden Spiegeln versehen werden und nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen?
Mein Mitgefühl allen Angehörigen und Freunden 😞
Man kann nur hoffen, dass nun Mercedes als Hersteller verklagt wird. Den tatsächlich sagt das Urteil genau das: Mercedes ist der Verursacher gebaut!
Wie dann, mit diesem Urteilsspruch, eine Zulassung für dieses Gefährt gegeben werden kann, erschließt sich mir nicht. Und die (Werbe)Aussage „im SUV sieht man besser“ wurde damit auch ein für alle mal widerlegt. Diese Dinger gehören so dermaßen besteuert, dass sie keiner mehr kauft
Unfassbar! In meinen Augen hat der Fahrzeugführer in jeder Situation sein Fahrzeug unter Kontrolle zu haben. Das beinhaltet auch das Umfeld entsprechend zu beachten und nicht aus Versehen über andere Lebewesen oder gar Kinder zu fahren! Wenn das bei einem SUV nicht geht, gibt's auch kleinere Autos.